Bize ulaşın
Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebt und von einem Angehörigen Vermögen in der Türkei erbt, steht vor zwei Rechtsordnungen: dem Recht des Wohnsitzlandes und dem türkischen Recht, das für Grundstücke und Konten in der Türkei maßgeblich ist. Hinzu kommen kurze Fristen und Behörden, die ausländische Nachweise oft nicht ohne Weiteres anerkennen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Schritte.
Hukuki Bilgilendirme
Somut olaya göre hukuki değerlendirme almadan hareket etmemenizi tavsiye ederiz. Her dosyanın kendine özgü koşulları vardır; genel nitelikli bilgiler sizin olayınıza doğrudan uygulanamaz.
Hukuki Değerlendirme Talep EdinDas Wichtigste in Kürze
- Die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beträgt nach türkischem Recht in der Regel drei Monate und ist zwingend.
- Für Grundstücke in der Türkei gilt türkisches Recht; für das übrige Vermögen kann das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts oder das Heimatrecht maßgeblich sein.
- Türkische Behörden und Banken verlangen meist einen Erbnachweis (Mirasçılık belgesi); ein deutscher Erbschein wird nicht immer unmittelbar anerkannt.
- Erben im Ausland können sich in der Türkei durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
- Ausländische Urkunden benötigen in der Regel eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung ins Türkische.
Welches Recht gilt?
Nach dem türkischen internationalen Privatrecht richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach dem Heimatrecht des Erblassers; für in der Türkei belegene Immobilien gilt türkisches Recht. In Deutschland, Österreich und anderen EU-Staaten gilt demgegenüber grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, sofern keine Rechtswahl getroffen wurde. Da die Türkei an die EU-Erbrechtsverordnung nicht gebunden ist, können sich unterschiedliche Ergebnisse ergeben. Jeder Fall sollte deshalb anhand der Staatsangehörigkeit und der Lage des Vermögens geprüft werden.
Die wichtigsten Schritte
1. Todesfall und Erbnachweis
Der Todesfall wird in der Regel mit der Sterbeurkunde beim türkischen Konsulat gemeldet und im türkischen Personenstandsregister erfasst. Für Grundbuchamt (Tapu Müdürlüğü), Banken und andere Stellen wird meist ein Erbnachweis benötigt, der in der Türkei vom Zivilgericht erster Instanz (Sulh Hukuk Mahkemesi) ausgestellt wird.
2. Annahme oder Ausschlagung
Die Ausschlagungsfrist beträgt nach Art. 606 des türkischen Zivilgesetzbuchs drei Monate ab Kenntnis vom Todesfall und der eigenen Erbenstellung. Wird die Erbschaft nicht fristgerecht ausgeschlagen, gilt sie in vielen Fällen als angenommen, einschließlich möglicher Schulden. Prüfen Sie deshalb frühzeitig, ob Schulden bestehen.
3. Bestandsaufnahme
Grundbuchauszüge, Kontoauskünfte, Fahrzeugdaten und Verbindlichkeiten müssen ermittelt werden. Viele Stellen geben Auskunft nur gegen Vorlage des Erbnachweises und eines Identitätsnachweises, oft über einen Bevollmächtigten.
4. Steuern und Aufteilung
In der Türkei kann Erbschaftsteuer (Veraset ve İntikal Vergisi) anfallen; Fristen und Freibeträge richten sich nach türkischem Recht. Ob zusätzlich in Deutschland steuerliche Pflichten entstehen, sollte geprüft werden. Einigen sich die Erben, kann die Aufteilung beim Grundbuchamt und bei den Banken umgesetzt werden; andernfalls bleibt der Rechtsweg.
Vollmacht für die Türkei
Können Sie nicht persönlich in die Türkei reisen, kann ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten vor Ort erledigen. Die Vollmacht kann bei einem türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar mit Apostille ausgestellt werden. Entscheidend ist der Umfang: Annahme, Ausschlagung, Grundstücksverkauf und Auseinandersetzung müssen ausdrücklich genannt werden. Ein Muster-Generator finden Sie in unserem Vollmacht-Tool (Türkisch); Hinweise zur Konsulatspraxis in Deutschland bieten unsere Beiträge zu Köln und Berlin.
Häufige Fehler
- Die dreimonatige Ausschlagungsfrist wird übersehen.
- Die Vollmacht nennt wichtige Befugnisse nicht ausdrücklich.
- Urkunden werden ohne Apostille oder ohne türkische Übersetzung vorgelegt.
- Ein deutscher Erbschein wird als ausreichend angenommen, ohne die Anerkennung in der Türkei zu klären.
Häufige Fragen
Muss ich für die Erbangelegenheit in die Türkei reisen?
Nicht zwingend. Viele Schritte lassen sich über einen Bevollmächtigten erledigen; welche, hängt vom Verfahren und von der jeweiligen Behörde ab.
Wird mein deutscher Erbschein in der Türkei anerkannt?
Nicht immer unmittelbar. Ob ein türkischer Erbnachweis zusätzlich erforderlich ist, hängt von der Behörde und vom Einzelfall ab.
Bei Erbfällen mit Türkei-Bezug entscheiden Fristen und der richtige Aufbau der Unterlagen über den Verfahrensverlauf. Für Ihren Fall können Sie sich gern an uns wenden.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtslage und Praxis können sich ändern; für Ihren konkreten Fall ist eine individuelle Prüfung erforderlich.