Scheidung in Deutschland: Anerkennung des Urteils in der Türkei

Wer in Deutschland geschieden wurde, muss das Scheidungsurteil in der Türkei anerkennen lassen. Ablauf, Unterlagen und typische Fehler im Überblick.

Zuletzt aktualisiert: 2. November 2026

Türkische Staatsangehörige, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz geschieden wurden, stellen oft fest, dass im türkischen Personenstandsregister weiterhin „verheiratet“ eingetragen ist. Ein ausländisches Scheidungsurteil wirkt in der Türkei nicht automatisch; es muss anerkannt und gegebenenfalls für vollstreckbar erklärt werden. Dieser Beitrag erklärt, wie das Verfahren grundsätzlich abläuft.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein ausländisches Scheidungsurteil muss in der Türkei im Verfahren der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung (tanıma ve tenfiz) anerkannt werden.
  • Zuständig ist in der Regel das türkische Familiengericht.
  • Das Urteil muss rechtskräftig sein und in beglaubigter Form samt Apostille und türkischer Übersetzung vorliegen.
  • Ohne Anerkennung kann der Personenstand in der Türkei falsch bleiben, was Erbfälle, Grundstücksgeschäfte und neue Eheschließungen beeinträchtigen kann.

Warum die Anerkennung wichtig ist

Der türkische Personenstand ist Grundlage für viele Verfahren: Erbfolge, Grundbuchgeschäfte, Sozialleistungen und Namensfragen. Bleibt eine geschiedene Ehe im türkischen Register bestehen, drohen Widersprüche, etwa bei einem Erbfall oder bei einer neuen Eheschließung.

Ablauf des Verfahrens

1. Unterlagen

Benötigt werden in der Regel das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, eine Apostille sowie eine beglaubigte türkische Übersetzung. Die Übersetzung wird häufig in der Türkei angefertigt und notariell beglaubigt.

2. Antrag beim Familiengericht

Der Antrag wird bei dem zuständigen türkischen Familiengericht gestellt. Das Gericht prüft unter anderem, ob das Urteil rechtskräftig ist, ob die Voraussetzungen der Anerkennung vorliegen und ob der türkische ordre public nicht verletzt wird.

3. Eintragung

Mit dem rechtskräftigen Anerkennungsurteil wird die Scheidung im türkischen Personenstandsregister eingetragen. Prüfen Sie anschließend einen aktuellen Registerauszug.

Weitere Hinweise finden Sie in unserem Beitrag zur Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile (Türkisch).

Häufige Fehler

  • Das Urteil wird ohne Rechtskraftvermerk vorgelegt.
  • Apostille oder Übersetzung fehlen oder werden nicht anerkannt.
  • Die Anerkennung wird jahrelang aufgeschoben.
  • Vermögens- und Unterhaltsfragen werden getrennt vom Personenstand nicht geprüft.

Häufige Fragen

Kann ich den Antrag aus Deutschland stellen?

Ja, über einen bevollmächtigten Rechtsanwalt in der Türkei. Eine persönliche Anwesenheit ist nicht in jedem Fall erforderlich.

Gilt die deutsche Scheidung automatisch in der Türkei?

Nein. Das Urteil muss in der Türkei anerkannt werden, damit es im Personenstandsregister wirkt.

Die Anerkennung wirkt sich auf Personenstand, Erbfolge und Vermögensfragen aus. Bei Fragen zu Ihrem Fall können Sie sich gern an uns wenden.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtslage und Praxis können sich ändern; für Ihren konkreten Fall ist eine individuelle Prüfung erforderlich.

Rechtsanwalt İbrahim Said İğsen
Istanbuler Anwaltskammer — Gründer der Kanzlei Yücebağ Hukuk
Über den Anwalt →
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